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Mobbing und Ausgrenzung: Die Würde des Menschen ist unantastbar – aber sie wird angetastet

Foto: Katrin Bolovtsova, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen

Mobbing und Ausgrenzung: Die Würde des Menschen ist unantastbar – aber sie wird angetastet

#Gütersloh, 3. September 2025

Artikel 1 des Grundgesetzes ist das Herzstück deutscher #Demokratie: »Die #Würde des #Menschen ist #unantastbar.« Dieser Satz gilt als unerschütterliches Fundament, als moralische Leitlinie, als Versprechen an alle.

Doch die #Realität sieht anders aus. Würde wird täglich angetastet – in subtilen Formen wie #Mobbing, struktureller #Ausgrenzung, #Rufschädigung. Wer betroffen ist, spürt sehr konkret, wie verletzlich dieses angeblich »Unantastbare« tatsächlich ist. Denn was nützt das schönste #Verfassungsversprechen, wenn es im #Alltag nicht durchgesetzt, ja nicht einmal anerkannt wird?

Hier liegt die #politische und #juristische #Essenz von Mobbing: Es ist nichts anderes als die fortgesetzte Verletzung von #Menschenwürde. Ausgrenzung entzieht einem Menschen nicht nur #Chancen, #Kontakte oder #Reputation – sie greift sein innerstes Recht an, als gleichwertig anerkannt zu werden.

Nach außen betont Deutschland gerne universelle Menschenrechte. Doch nach innen zeigt sich: Sie sind selektiv. Für manche gelten sie selbstverständlich, für andere nur auf dem Papier. Der #Flüchtling kann sich auf sie berufen – der lokale #Außenseiter, #Kritiker oder #Unangepasste dagegen oft nicht.

Die Kluft zwischen #Norm und #Wirklichkeit ist unübersehbar. Die Würde mag rechtlich unantastbar sein – aber sie wird angetastet. Und niemand nennt es beim Namen, niemand schützt dieses erste und wichtigste aller deutschen Grundrechte.

Artikel 1 Grundgesetz (GG)

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist #Verpflichtung aller staatlichen #Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen #Menschenrechten als #Grundlage jeder #menschlichen #Gemeinschaft, des #Friedens und der #Gerechtigkeit in der #Welt.

(3) Die nachfolgenden #Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende #Gewalt und #Rechtsprechung als unmittelbar geltendes #Recht.